Die Staatsflaggen des Freistaats Bayern
Die beiden Staatsflaggen
Bayerns sind die bayerische Rautenflagge und die bayerische
Streifenflagge, in den Landesfarben Weiß und Blau.
Obwohl sich Bayern zweier Staatsflaggen bedient, besitzt
es keine spezielle
Dienstflagge. Den Behörden steht es laut Vorschrift
frei, welche der beiden Flaggen verwendet wird.
Ein festes Verhältnis der Breite zur Länge ist für beide
Flaggen nicht vorgegeben. Da für die Bundesflagge
Deutschland ein Verhältnis von 3:5 bestimmt ist, wird dieses
Seitenverhältnis meistens auch bei den bayerischen
Staatsflaggen angewendet. Der Blauton ist nicht festgelegt,
empfohlen wird der Farbton Himmelblau (RAL 5015).
Auf vielen Flaggen wird das
bayerische Staatswappen in verschiedenen Formen
abgebildet. Allerdings ist diese Darstellung nicht offiziell
und somit rechtswidrig, da die Schaffung und Gestaltung von
Staatssymbolen ausschließlich dem Gesetzgeber vorbehalten
sind. Die Verwendung wird aber geduldet.
Streifenflagge
Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich
breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere
Streifen weiß und der untere blau ist.
Rautenflagge
Die Rautenflagge ist ein
Wappenbanner des
kleinen Staatswappens Bayerns. Die Grundform enthält
mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau,
wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt
werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl
der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die rechte obere
Ecke des Flaggentuchs für eine angeschnittene weiße Raute
bestimmt. Dies wurde durch die Verwaltungsanordnung vom 16.
Februar 1971 bestätigt.
In der
Flaggenkunde werden die Flaggen von der Vorderseite
beschrieben und dargestellt. In Bayern erfolgt die
Beschreibung der Flagge nach
heraldischen Regeln. Das bedeutet, die Beschreibung
erfolgt vom Schildträger aus, der sich hinter dem Wappen und
in diesem Fall hinter der Flagge befindet. So ist die von
der Verordnung für eine angeschnittene weiße Raute
vorbehaltene rechte obere Ecke für den Betrachter links.
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