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Flaggen des Bundeslandes Hamburg
Das Wappen des
Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die
Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs
(Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das
Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei
verwendet werden.
Landesflagge
Die Landesflagge, welche von den Bürgern frei verwendet
werden darf, zeigt die weiße Burg des Wappens auf rotem
Grund. Die Grundfarben entsprechen den Farben der Hanse.
Staatsflagge
Die Staatsflagge (Senatsflagge) ist dem Senat als
Staatsoberhaupt vorbehalten. Sie zeigt das große
Staatswappen mit weißer Umrahmung auf rotem Grund. Sie wurde
zur Einweihung des Hamburger Rathauses im Jahr 1897
geschaffen und wird bei Beflaggung am Rathaus aus der Laube
gesetzt (am Turm über dem Balkon). Sie ist dort für die Zeit
der Senatssitzungen zu sehen oder wird bei repräsentativen
Anlässen auf Wasserfahrzeugen gesetzt, sofern
Senatsmitglieder an Bord sind.
Admiralitätsflagge
Die Admiralitätsflagge wird ausschließlich von Behörden
verwendet und auf Staatgebäuden gesetzt, die der
Seeschifffahrt dienen. Sie wird an den von Hamburg
eingesetzten Wasserfahrzeugen am
Göschstock geführt, sofern dies möglich ist. 1657 wurde
laut Pilotenordnung (Lotsenordnung) das Admiralitätswappen
erstmals auf die Flagge für bestimmte der Admiralität
unterstellte Fahrzeuge übertragen.
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Quellen
Bildnachweis
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Flagge:By User:Greentubing [Public domain],
via Wikimedia Commons
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Staatsflagge:By Maxxl2; reworking PerhelionThis vector image includes elements that have been taken or adapted from this: Wappen der Hamburgischen Bürgerschaft.svg. [Public domain],
via Wikimedia Commons
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Admiralitätsflagge: See page for author [Public domain],
via Wikimedia Commons
Weblinks
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