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Landesflagge von Rheinland-Pfalz
Die Landesflagge wird von Behörden und Bürgern gleichermaßen genutzt und
in ihrer Funktion als Landesdienstflagge üblicherweise neben der
Flagge
Deutschlands und der
Europäischen
Union gehisst. Das Landeswappen ist bis zur Hälfte des roten
Querstreifens übergreifend der deutschen
Trikolore aufgelegt und befindet sich in der oberen Ecke an der
Stange.
Die Farben lassen sich einerseits aus den Farben des
Landeswappens herleiten. Zum anderen kennzeichnen sie das
Land Rheinland-Pfalz als Bundesland und erinnern zugleich
daran, dass die demokratische Tradition der deutschen Farben
nach dem Hambacher Fest am 27. Mai 1832 die
schwarz-rot-goldenen Farben zum ersten Male bei einer
großen Massenveranstaltung geführt wurden.
Aus diesem Grund befindet sich das Landeswappen im
Obereck und nicht wie bei den
Flaggen des Saarlandes und
Niedersachsens in der Mitte.
Bannerflagge
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Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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