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Die Schweizerfahne
Die Nationalflagge der Schweiz
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In der Schweiz wird die Bezeichnung "Flagge" nicht benutzt. Die Bezeichnung in Schweizer Hochdeutsch ist stattdessen "Fahne" beziehungsweise Schweizerfahne. Die Schweizerfahne zeigt wie auch das Wappen der Schweiz ein aufrechtes, freistehendes weisses griechisches Kreuz auf rotem Grund – das Schweizerkreuz.
Proportionen
Im Gegensatz zu den meisten anderen Nationalflaggen ist die Schweizerfahne quadratisch. Daneben wird oft auch für die Flagge des Vatikanstaats eine quadratische Form angegeben, was jedoch umstritten ist. Schon lange vor der gesetzlichen Festlegung wurde die Schweizerfahne in der Regel in Quadratform verwendet. Seit dem 1. Januar 2017 gilt das neue Wappenschutzgesetz, das in Art. 3 die Quadratform zwingend vorschreibt: «Die Schweizerfahne zeigt ein Schweizerkreuz in einem quadratischen Feld.» Nur auf Hochsee- und Binnenschiffen schweizerischer Reedereien weht eine rechteckige Fahne im Verhältnis 2:3 (siehe unten). Diese Ausnahme wurde im Wappenschutzgesetz bestätigt (Art. 3 Abs. 3 WSchG).
Für das Schweizerkreuz gilt, dass «die Arme je einen Sechstel länger als breit sind» (Art. 1 1 WSchG). Das Verhältnis von Breite und Länge beträgt also bei den Kreuzarmen 6 zu 7 und bei den ganzen Kreuzbalken 6 zu 20.
Die Grösse des Schweizerkreuzes im Verhältnis zur Fahne wird in Anhang 2 des Wappenschutzgesetz anhand einer Zeichnung festgelegt: Der Abstand zwischen Kreuz und Fahnenrand beträgt auf jeder Seite eine Balkenbreite. Das Verhältnis der Länge der Kreuzbalken zur gesamten Seitenlänge der Fahne beträgt somit 5 zu 8.
Schweizerflagge zur See
Seit 17. April 1941 führen Schweizer Seeschiffe eine rechteckige Nationalflagge im Verhältnis zu 2:3, die «Schweizerflagge zur See» genannt wird. Laut Gesetz darf sie nur von in der Schweiz immatrikulierten Seeschiffen geführt werden (Art. 3 Seeschifffahrtsgesetz). Definiert ist die Fahne im Anhang 1 des Bundesgesetzes vom 23. September 1953 über die Seeschifffahrt unter der Schweizer Flagge.
Die zu den Genietruppen zählenden Patrouillenboote der Motorbootkompanie der Schweizer Armee führen die Schweizerflagge zur See. Eine Marine existiert nicht.
Bereits 1911 wurde für Schiffe auf dem Bodensee eine rechteckige Schweizerflagge eingeführt. In ihrer Dienstanweisung für den Betrieb der Bodensee-Dampfschifffahrt vom 15. Januar 1911 legte die Schiffahrtsinspektion der Schweizerischen Bundesbahnen in Romanshorn die Flaggenordnung für ihre Schiffe fest, wonach «die Heck- und Bugflaggen rechteckig etwa im Verhältnis 2:3 sind». Mit der Flaggenordnung vom 20. Mai 1951 führen die Bodenseeschiffe die am Heck gehisste Flagge in rechteckiger Form.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis