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Die französische Nationalhymne
"La Marseillaise"
Hymne anhören:
Die
Nationalhymne der Französischen Republik ist
die Marseillaise. Die Marseillaise wurde von Claude Joseph Rouget de Lisle in der Nacht auf den
26. April 1792 während der Kriegserklärung an Österreich im
elsässischen Straßburg verfasst. Sie hatte zunächst den
Titel Chant de guerre pour l’armée du Rhin, d. h.
„Kriegslied für die Rheinarmee“.
Das Lied erhielt den Namen Marseillaise, weil es von
Soldaten aus Marseille beim Einzug in Paris gesungen wurde.
Am 14. Juli 1795 wurde die Marseillaise erstmals zur
französischen Nationalhymne erklärt.
Ab 1804 bis 1814 bzw. 1815 unter Napoleon war Le
Chant du Départ die Nationalhymne Frankreichs. In
dieser Zeit war die Marseillaise zwar nicht verboten, weil
Napoleon selbst Anhänger der Französischen Revolution war,
aber sie wurde auch nicht besonders geachtet.
Während der Restauration war die Marseillaise verboten und kam erst nach der Julirevolution von 1830 wieder zu Ehren, wenngleich offizielle Nationalhymne das
Lied La Parisienne war. In der Dritten Republik (1871–1940) wurde die Marseillaise erneut Nationalhymne.
Im Vichy-Regime (1940–1945) hatte das Lied Maréchal, nous voilà einen ähnlichen Rang wie die
Marseillaise inne, auf welche es zu folgen oder die es sogar
zu ersetzen pflegte. Die Verfassungen der Vierten Republik (1946) und der Fünften Republik 1958 hielten an der Marseillaise als Nationalhymne fest (Artikel 2 der
französischen Verfassung von 1958).