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Das Nationale und Kaiserliche Siegel Japans
Das Nationale und Kaiserliche Siegel Japans,
ursprünglich lediglich als Kaiserliches Siegel bezeichnet, wird auf Japanisch Kiku no Gomon (菊の御紋,
„Chrysanthemenwappen“) genannt.
Das Siegel zeigt eine stilisierte Chrysantheme mit 16
Blütenblättern.
Das Kaiserliche Siegel wird nur von Mitgliedern der
kaiserlichen Familie verwendet. Die Meiji-Verfassung sah die alleinige Verwendung des Siegels durch den Tennō vor, aus diesem Grund benutzte jedes Mitglied der
kaiserlichen Familie eine leicht veränderte Version des
Siegels. Shintō-Schreine der kaiserlichen Familie
verwenden ebenso die modifizierten Versionen des Siegels,
und auch andere Shintō-Schreine, die in keinem Zusammenhang
mit der kaiserlichen Familie stehen, dürfen die Chrysantheme
als Teil ihres Siegels verwenden.
Es existiert bis heute kein Gesetz, das das Kaiserliche
Siegel zum Staatswappen erklärt. Es wird jedoch weitestgehend als
solches genutzt und ziert unter anderem die Hülle des
japanischen Passes. Außerdem enthält § 154 des japanischen
Strafgesetzbuches einen Tatbestand, der die
Urkundenfälschung bei Verwendung eines gefälschten
kaiserlichen Siegels mit lebenslangem Zuchthaus oder
Zuchthaus nicht unter drei Jahren bedroht.
Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis