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Feiertage
Unter einem Feiertag oder Festtag wird allgemein ein arbeitsfreier Tag mit besonderer Feiertagsruhe verstanden. Alle Kulturen und Völker feiern regelmäßig bestimmte Ereignisse von gesellschaftlichem oder religiösem Rang. Diese sind oft durch die Rechtsordnungen der einzelnen Staaten besonders geschützt. Man spricht dann von gesetzlichen Feiertagen.
Der Begriff Feiertag soll umgangssprachlich eine Abgrenzung zu den Werktagen einerseits und zu den Wochenruhetagen andererseits darstellen. Die Wochenruhetage sind wöchentlich wiederkehrende Feiertage; diese haben zumeist religiöse Ursachen. Das Judentum feiert im Gedenken an den siebenten Tag der Schöpfung, an dem Gott ruhte (2,2–3 EU), den Sabbat als siebenten Tag der Woche, christlicher Wochenruhetag ist im Gedanken an die Auferstehung Christi der erste Tag der Woche, der Sonntag, islamischer der Freitag.
Die Regelungen zu den gesetzlichen Feiertagen in Deutschland fallen grundsätzlich in die Kompetenz der einzelnen Bundesländer. Lediglich der Tag der Deutschen Einheit als Nationalfeiertag am 3. Oktober wurde im Rahmen eines Staatsvertrags durch den Bund festgelegt. Alle anderen Tage werden von den Ländern bestimmt, wobei es acht weitere Feiertage gibt, die in allen 16 Ländern gelten. Neben diesen neun bundeseinheitlichen Feiertagen haben elf Länder weitere Feiertage festgelegt.
Zusammen mit allen Sonntagen sind die Feiertage als „Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung“ verfassungsmäßig (Art. 139 WRV i. V. m. Art. 140 GG) garantiert. Dieser Grundsatz ist außerdem auch in einigen Landesverfassungen festgeschrieben.
Etymologie
Feiertag: althochdeutsch fîra aus lateinisch fēria, ‚Festtag‘, ‚der religiösen Feier gewidmeter, arbeitsfreier Tag‘; dazu feiern, ursprünglich ‚die Arbeit ruhen lassen‘, althochdeutsch fîrôn v. lat. fēriāri.
Festtag: lateinisch dies fēstus, ‚ein der [öffentlichen] religiösen Feier gewidmeter Tag
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