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Bannerflaggen der Bundesrepublik Deutschland

Neben den gewöhnlichen Flaggen im horizontalen Format sind in Deutschland oftmals Bannerflaggen im öffentlichen Gebrauch an Rathäusern, Schulen und anderen beflaggten Gebäuden gebräuchlich. Dabei soll sich der schwarze Streifen aus Sicht des Betrachters auf der linken Seite befinden. Zu beachten ist, dass dabei nur "echte" Bannerflaggen verwendet werden, bei dem das Flaggentuch am kurzen Ende fest mit einem Querstab verbunden ist. Gehisst hängt das Banner also mittig (mit dem roten Streifen) vor dem Flaggenmast. Die gelegentlich anzutreffende Hochformatvariante, bei der auch ein Streifen am Mast befestigt ist (Auslegerflagge), ist nicht zulässig.

Auch für die Position des Wappens gibt es seit der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 13. November 1996 (zuweilen Flaggengesetz genannt) klare Vorgaben:

„Wird die Bundesdienstflagge in Bannerform verwendet, ist der Bundesschild, den Adler zum schwarzen Streifen hin gewendet, parallel zu den Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum Mast verschoben, in den schwarzen und den goldfarbenen Teil je bis zu einem Fünftel übergreifend.“* 

Zwar ist in den meisten Fällen ihr Seitenverhältnis nicht festgelegt, doch trifft man bei Bannerflaggen am häufigsten auf das Verhältnis 5:2.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/5/5f/Flag_of_Germany_%28Hanging%29.svg/307px-Flag_of_Germany_%28Hanging%29.svg.png
National- und Handelsflagge

Dienstflagge des Bundes
Deutschland Locator
Geographische Lage
51 00 N, 9 00 O

Kontinent

Europa
Mitteleuropa

Zeitzone
MEZ ±0
UTC UTC+1, Sommerzeit UTC+2
Aktuelle Ortszeit

Vorwahl
+49

Internetkennung
.de


Währung
Euro


Quellen

Bildnachweis

Weblinks

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