Bannerflaggen der Bundesrepublik Deutschland
Neben den gewöhnlichen Flaggen im horizontalen
Format sind in Deutschland oftmals Bannerflaggen im
öffentlichen Gebrauch an Rathäusern, Schulen und
anderen beflaggten Gebäuden gebräuchlich. Dabei soll
sich der schwarze Streifen aus Sicht des Betrachters
auf der linken Seite befinden. Zu beachten ist, dass
dabei nur "echte" Bannerflaggen verwendet werden,
bei dem das Flaggentuch am kurzen Ende fest mit
einem Querstab verbunden ist. Gehisst hängt das
Banner also mittig (mit dem roten Streifen) vor dem
Flaggenmast. Die gelegentlich anzutreffende
Hochformatvariante, bei der auch ein Streifen am
Mast befestigt ist (Auslegerflagge), ist nicht
zulässig.
Auch für die Position des Wappens gibt es seit
der Anordnung über die deutschen Flaggen vom
13. November 1996 (zuweilen Flaggengesetz genannt)
klare Vorgaben:
„Wird die Bundesdienstflagge in
Bannerform verwendet, ist der
Bundesschild, den Adler zum schwarzen
Streifen hin gewendet, parallel zu den
Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum
Mast verschoben, in den schwarzen und
den goldfarbenen Teil je bis zu einem
Fünftel übergreifend.“* |
Zwar ist in den meisten Fällen ihr
Seitenverhältnis nicht festgelegt, doch trifft man
bei Bannerflaggen am häufigsten auf das Verhältnis
5:2.
National- und Handelsflagge |
Dienstflagge des Bundes |
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Geographische Lage
51 00 N, 9 00 O
Kontinent
Europa
Mitteleuropa
Zeitzone
MEZ
±0
UTC
UTC+1, Sommerzeit UTC+2
Aktuelle Ortszeit
Vorwahl
+49
Internetkennung
.de
Währung
Euro
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