| 
					Bannerflaggen der Bundesrepublik DeutschlandNeben den gewöhnlichen Flaggen im horizontalen 
							Format sind in Deutschland oftmals Bannerflaggen im 
							öffentlichen Gebrauch an Rathäusern, Schulen und 
							anderen beflaggten Gebäuden gebräuchlich. Dabei soll 
							sich der schwarze Streifen aus Sicht des Betrachters 
							auf der linken Seite befinden. Zu beachten ist, dass 
							dabei nur "echte" Bannerflaggen verwendet werden, 
							bei dem das Flaggentuch am kurzen Ende fest mit 
							einem Querstab verbunden ist. Gehisst hängt das 
							Banner also mittig (mit dem roten Streifen) vor dem 
							Flaggenmast. Die gelegentlich anzutreffende 
							Hochformatvariante, bei der auch ein Streifen am 
							Mast befestigt ist (Auslegerflagge), ist nicht 
							zulässig. Auch für die Position des Wappens gibt es seit 
							der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 
							13. November 1996 (zuweilen Flaggengesetz genannt) 
							klare Vorgaben: 
						
							| „Wird die Bundesdienstflagge in 
										Bannerform verwendet, ist der 
										Bundesschild, den Adler zum schwarzen 
										Streifen hin gewendet, parallel zu den 
										Längsstreifen ausgerichtet, etwas zum 
										Mast verschoben, in den schwarzen und 
										den goldfarbenen Teil je bis zu einem 
										Fünftel übergreifend.“* |  Zwar ist in den meisten Fällen ihr 
							Seitenverhältnis nicht festgelegt, doch trifft man 
							bei Bannerflaggen am häufigsten auf das Verhältnis 
							5:2. 
						
							|  National- und Handelsflagge
 |  Dienstflagge des Bundes
 |  |   Geographische Lage
 51 00 N, 9 00 O
 
 Kontinent
 Europa
 Mitteleuropa
 
 Zeitzone
 MEZ
				±0
 UTC
				UTC+1, Sommerzeit UTC+2
 Aktuelle Ortszeit
 
 Vorwahl
 +49
 
 Internetkennung
 .de
 
 Währung
 Euro
 
 
 |