Beschreibung und Bedeutung
Die Europaflagge besteht aus einem Kranz von zwölf goldenen fünfzackigen Sternen auf azurblauem Hintergrund. Die Zahl der Sterne, zwölf, ist traditionell ein Symbol der Vollkommenheit, Vollständigkeit und Einheit. Nur rein zufällig stimmte sie zwischen der Adaption der Flagge durch die EG 1986 und der Erweiterung 1995 mit der Zahl der Mitgliedstaaten der EG überein und blieb daher auch danach unverändert.
Das Europa-Emblem der Flagge ist von jedermann frei verwendbar. Seine geometrische Beschreibung ergibt sich aus der nebenstehenden Zeichnung und der zugehörigen offiziellen Erläuterung der Europäischen Union:
„Das Emblem besteht aus einer blauen rechteckigen Flagge, deren Breite das Anderthalbfache der Höhe misst. Auf einem unsichtbaren Kreis, dessen Mittelpunkt der Schnittpunkt der Diagonalen des Rechtecks bildet, sind in gleichmäßigem Abstand zwölf goldene Sterne angeordnet. Der Kreisradius beträgt ein Drittel der Rechteckhöhe. Jeder Stern hat fünf Zacken, deren Spitzen einen unsichtbaren Umkreis mit dem Radius von jeweils 1/18 der Rechteckhöhe berühren. Alle Sterne stehen senkrecht, d. h. ein Zacken weist nach oben, während zwei weitere auf einer unsichtbaren Geraden ruhen, die die Senkrechte zum Fahnenschaft bildet. Die Sterne sind wie die Stunden auf dem Zifferblatt einer Uhr angeordnet. Ihre Zahl ist unveränderlich.“
Das Emblem hat folgende Farben: Pantone Reflex blue für den Hintergrund und Pantone Yellow für die Sterne. Pantone wurde gewählt, weil diese Farbdefinition weit verbreitet ist. Im Vierfarbdruck müssen die Farben folgendermaßen gebildet werden: 100 % Process Cyan plus 80 % Process Magenta für das Blau und 100 % Process Yellow für das Gelb. Die RGB-Farbwerte sind für den Hintergrund (blau): 0/51/153 (hexadezimal: 003399) und für die Sterne (gelb): 255/204/0 (hexadezimal: FFCC00).
Geschichte
Der Europarat suchte seit seiner Gründung im Jahr 1949 nach einem geeigneten Symbol für das zusammenwachsende Europa. Am 18. August 1950 beriet der Europarat erstmals über das Vorhaben einer offiziellen Flagge für Europa. In der Folgezeit erreichten mehr als 200 Vorschläge den Europarat.
Am 25. September 1953 beschloss die Beratende Versammlung des Europarates zunächst eine Flagge aus fünfzehn goldenen Sternen auf blauem Grund, die die Zahl der damaligen Mitglieder des Europarates repräsentieren sollten. Dem widersetzte sich jedoch Deutschland, da damit symbolisch das Saarland, eines der 15 Mitglieder, als eigener Staat anerkannt worden wäre. Das Saarland und Frankreich wiederum wollten 14 Sterne nicht akzeptieren, da es im Saarland noch starke Tendenzen zu einer staatlichen Unabhängigkeit gab. Die Zahl von 13 Sternen schied aus, da die 13 von vielen als Unglückszahl gesehen wurde. Ebenso schieden zehn Sterne aus, da man sie als eine Symbolisierung der zehn Gründerstaaten betrachtete, was auch nicht gewünscht war. So einigte man sich schließlich auf die Zahl Zwölf als rein symbolisches Zeichen. In der amtlichen Erläuterung des Beschlusses des Ministerkomitees des Europarates vom 9. Dezember 1955 zur Annahme der Flagge heißt es zur Symbolik:
„Gegen den blauen Himmel der westlichen Welt stellen die Sterne die Völker Europas in einem Kreis, dem Zeichen der Einheit, dar. Die Zahl der Sterne ist unveränderlich auf zwölf festgesetzt, diese Zahl versinnbildlicht die Vollkommenheit und die Vollständigkeit … Wie die zwölf Zeichen des Tierkreises das gesamte Universum verkörpern, so stellen die zwölf goldenen Sterne alle Völker Europas dar, auch diejenigen, welche an dem Aufbau Europas in Einheit und Frieden noch nicht teilnehmen können.“
1983 beschloss das Europäische Parlament, die vom Europarat verwendete Flagge für die Europäischen Gemeinschaften zu übernehmen. 1985 wurde sie von den EU-Staats- und ‑Regierungschefs aller Mitgliedsländer als offizielles Symbol der späteren Europäischen Union angenommen.
Inoffizielle vertikale Flagge Ein häufiger Fehler: Die Europaflagge auf dem Kopf stehend aufgehängt. Die Sterne müssen mit einer Spitze nach oben weisen.