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		Die französische Nationalhymne
"La Marseillaise"
Hymne anhören: 
Die
					Nationalhymne der Französischen Republik ist 
					die Marseillaise. Die Marseillaise wurde von Claude Joseph Rouget de Lisle in der Nacht auf den 
					26. April 1792 während der Kriegserklärung an Österreich im 
					elsässischen Straßburg verfasst. Sie hatte zunächst den 
					Titel Chant de guerre pour l’armée du Rhin, d. h. 
					„Kriegslied für die Rheinarmee“. 
Das Lied erhielt den Namen Marseillaise, weil es von 
					Soldaten aus Marseille beim Einzug in Paris gesungen wurde. 
					Am 14. Juli 1795 wurde die Marseillaise erstmals zur 
					französischen Nationalhymne erklärt. 
Ab 1804 bis 1814 bzw. 1815 unter Napoleon war Le 
					Chant du Départ die Nationalhymne Frankreichs. In 
					dieser Zeit war die Marseillaise zwar nicht verboten, weil 
					Napoleon selbst Anhänger der Französischen Revolution war, 
					aber sie wurde auch nicht besonders geachtet.
Während der Restauration war die Marseillaise verboten und kam erst nach der Julirevolution von 1830 wieder zu Ehren, wenngleich offizielle Nationalhymne das 
					Lied La Parisienne war. In der Dritten Republik (1871–1940) wurde die Marseillaise erneut Nationalhymne.
Im Vichy-Regime (1940–1945) hatte das Lied Maréchal, nous voilà einen ähnlichen Rang wie die 
					Marseillaise inne, auf welche es zu folgen oder die es sogar 
					zu ersetzen pflegte. Die Verfassungen der Vierten Republik (1946) und der Fünften Republik 1958 hielten an der Marseillaise als Nationalhymne fest (Artikel 2 der 
					französischen Verfassung von 1958).