Das UNESCO-Welterbe
Die
UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und
Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit,
Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in
denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht
auf der von 190 Staaten und Gebieten ratifizierten Welterbekonvention
von 1972. Die ersten Welterbestätten wurden 1978 in die Liste
aufgenommen. Momentan (Januar 2016) befinden sich 1031 Stätten in 163
Staaten auf der Liste. Auf der Roten Liste der gefährdeten Stätten sind
48 Stätten gelistet. Im Laufe der Jahre wurde 2 Stätten der
Welterbetitel wieder aberkannt, darunter dem Dresdner Elbtal.
Listings sortiert nach
Aufnahmejahr
Ländern
Namen von
A-Z
Die Rote Liste
Kriterien der Unterschutzstellung
In die Welterbeliste werden nur Stätten aufgenommen, die nach Meinung
des Welterbekomitees herausragende universelle Bedeutung aus
historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen haben. Bei
der Entscheidung über die Aufnahme werden die übergreifenden Kriterien
der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der
Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder
mehreren von insgesamt zehn UNESCO-Kriterien.
Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt
geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So
werden zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als
Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10)
bezeichnet, aber 29 Stätten erfüllen zurzeit schon Kriterien aus beiden
Bereichen.
Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World
Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für die
Welterbeliste zu entscheiden (Vorschlagsliste). Das Komitee kann
Vorschläge zur Aufnahme von Stätten annehmen, ablehnen oder vertagen und
weitere Informationen vom beantragenden Staat fordern. Die Welterbeliste
der UNESCO wird fortlaufend publiziert. Bei seinen Sitzungen berät das
Komitee auch über den Erhaltungszustand bereits aufgenommener Denkmäler.
Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten von ICOMOS, IUCN und ICCROM
ein. Es prüft, ob ein in der Liste geführtes Denkmal bedroht oder derart
gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr
entspricht und so auf die Liste des Welterbes in Gefahr
(sog. Rote Liste) gesetzt oder ganz aus der Liste
gestrichen wird. Um eventuelle Veränderungen des Erhaltungszustandes
festzustellen, werden die Stätten regelmäßig überprüft. Außerdem müssen
die Unterzeichnerstaaten das Welterbekomitee über eventuelle
Veränderungen bezüglich der Stätten informieren.
Mit dem Beitritt zur Konvention verpflichten sich die
Vertragsstaaten, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen der Welterbestätten
auf ihrem Hoheitsgebiet eigenständig zu finanzieren. Für Staaten, die
nur über begrenzte Mittel verfügen, wurde im Rahmen der Konvention der
Welterbefonds eingerichtet. Finanziert wird der Fonds aus den
Pflichtbeiträgen der Vertragsstaaten, aus freiwilligen Beiträgen der
Staaten, aus Spenden sowie aus Einnahmen durch Welterbekampagnen. Circa
vier Millionen US-Dollar stehen so jährlich für Erhaltungs- und
Soforthilfemaßnahmen der Stätten bereit. Über die Vergabe von Mitteln
aus dem Welterbefonds entscheidet das Welterbekomitee.
Schutzwirkung des UNESCO-Welterbe-Status
Freiwilligkeit
Für die gelisteten Stätten gibt es keine Schutzgarantie durch die
Welterbekonvention, zumindest solange sich Unterzeichnerstaaten nicht
entschieden haben, diese in nationales Recht zu transformieren. Die
UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (mit
Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel
aufgegeben wird).
Konfliktfälle
Bisher wurde trotzdem in den allermeisten Konfliktfällen eine für die
UNESCO akzeptable Lösung herbeigeführt. Die entsprechende
Kompromissbereitschaft der regional Zuständigen ist vor allem deshalb
vorhanden, weil ihnen bewusst ist, dass der Titel „Welterbe“ neben
seiner eigentlichen (kultur- und naturbewahrenden) auch eine sekundäre
Funktion hat, nämlich die der Tourismus-Förderung. Jedoch konnte
beispielsweise die Vernichtung der Buddha-Statuen von Bamiyan
(die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht als Welterbe gelistet
waren) durch den UNESCO-Schutz ebenso wenig verhindert werden wie die
90%ige Verkleinerung des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx
(Streichung von der Welterbeliste 2007) zugunsten der Erdgas- und
Erdölförderung.
Wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke verlor das
Dresdner Elbtal den Titel Weltkulturerbe durch eine Entscheidung
des Welterbekomitees am 25. Juni 2009.