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Das UNESCO-Welterbe

Die UNESCO verleiht den Titel Welterbe (Weltkulturerbe und Weltnaturerbe) an Stätten, die aufgrund ihrer Einzigartigkeit, Authentizität und Integrität weltbedeutend sind und von den Staaten, in denen sie liegen, für den Titel vorgeschlagen werden. Der Titel beruht auf der von 190 Staaten und Gebieten ratifizierten Welterbekonvention von 1972. Die ersten Welterbestätten wurden 1978 in die Liste aufgenommen. Momentan (Januar 2016) befinden sich 1031 Stätten in 163 Staaten auf der Liste. Auf der Roten Liste der gefährdeten Stätten sind 48 Stätten gelistet. Im Laufe der Jahre wurde 2 Stätten der Welterbetitel wieder aberkannt, darunter dem Dresdner Elbtal.

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Aufnahmejahr

Ländern

Namen von A-Z

Die Rote Liste

   

Kriterien der Unterschutzstellung

In die Welterbeliste werden nur Stätten aufgenommen, die nach Meinung des Welterbekomitees herausragende universelle Bedeutung aus historischen, künstlerischen oder wissenschaftlichen Gründen haben. Bei der Entscheidung über die Aufnahme werden die übergreifenden Kriterien der Einzigartigkeit, der Authentizität (historische Echtheit) und der Integrität (Unversehrtheit) angewendet, in Verbindung mit einem oder mehreren von insgesamt zehn UNESCO-Kriterien.

Bis Anfang 2005 wurden Kriterien für Kultur- und Naturgüter getrennt geführt. Seitdem werden sie für jedes Objekt gemeinsam geprüft. So werden zwar weiterhin die Mehrheit der Welterbestätten nur als Kulturerbe (Nummern 1 bis 6) oder nur als Naturerbe (Nummern 7 bis 10) bezeichnet, aber 29 Stätten erfüllen zurzeit schon Kriterien aus beiden Bereichen.

Einmal im Jahr, normalerweise Anfang Juli, trifft sich das World Heritage Committee, um über die Aufnahmeanträge der Staaten für die Welterbeliste zu entscheiden (Vorschlagsliste). Das Komitee kann Vorschläge zur Aufnahme von Stätten annehmen, ablehnen oder vertagen und weitere Informationen vom beantragenden Staat fordern. Die Welterbeliste der UNESCO wird fortlaufend publiziert. Bei seinen Sitzungen berät das Komitee auch über den Erhaltungszustand bereits aufgenommener Denkmäler. Zur fachlichen Beratung holt es Gutachten von ICOMOS, IUCN und ICCROM ein. Es prüft, ob ein in der Liste geführtes Denkmal bedroht oder derart gefährdet ist, dass es den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entspricht und so auf die Liste des Welterbes in Gefahr (sog. Rote Liste) gesetzt oder ganz aus der Liste gestrichen wird. Um eventuelle Veränderungen des Erhaltungszustandes festzustellen, werden die Stätten regelmäßig überprüft. Außerdem müssen die Unterzeichnerstaaten das Welterbekomitee über eventuelle Veränderungen bezüglich der Stätten informieren.

Mit dem Beitritt zur Konvention verpflichten sich die Vertragsstaaten, die Schutz- und Erhaltungsmaßnahmen der Welterbestätten auf ihrem Hoheitsgebiet eigenständig zu finanzieren. Für Staaten, die nur über begrenzte Mittel verfügen, wurde im Rahmen der Konvention der Welterbefonds eingerichtet. Finanziert wird der Fonds aus den Pflichtbeiträgen der Vertragsstaaten, aus freiwilligen Beiträgen der Staaten, aus Spenden sowie aus Einnahmen durch Welterbekampagnen. Circa vier Millionen US-Dollar stehen so jährlich für Erhaltungs- und Soforthilfemaßnahmen der Stätten bereit. Über die Vergabe von Mitteln aus dem Welterbefonds entscheidet das Welterbekomitee.

Schutzwirkung des UNESCO-Welterbe-Status

Freiwilligkeit

Für die gelisteten Stätten gibt es keine Schutzgarantie durch die Welterbekonvention, zumindest solange sich Unterzeichnerstaaten nicht entschieden haben, diese in nationales Recht zu transformieren. Die UNESCO besitzt keinerlei Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen (mit Ausnahme der Streichung von der Welterbeliste, womit aber das Schutzziel aufgegeben wird).

Konfliktfälle

Bisher wurde trotzdem in den allermeisten Konfliktfällen eine für die UNESCO akzeptable Lösung herbeigeführt. Die entsprechende Kompromissbereitschaft der regional Zuständigen ist vor allem deshalb vorhanden, weil ihnen bewusst ist, dass der Titel „Welterbe“ neben seiner eigentlichen (kultur- und naturbewahrenden) auch eine sekundäre Funktion hat, nämlich die der Tourismus-Förderung. Jedoch konnte beispielsweise die Vernichtung der Buddha-Statuen von Bamiyan (die zu diesem Zeitpunkt allerdings noch nicht als Welterbe gelistet waren) durch den UNESCO-Schutz ebenso wenig verhindert werden wie die 90%ige Verkleinerung des Wildschutzgebiets der Arabischen Oryx (Streichung von der Welterbeliste 2007) zugunsten der Erdgas- und Erdölförderung.

Wegen des Baus der Waldschlößchenbrücke verlor das Dresdner Elbtal den Titel Weltkulturerbe durch eine Entscheidung des Welterbekomitees am 25. Juni 2009.

Andererseits wird mitunter die internationale Aufmerksamkeit für Welterbestätten instrumentalisiert, weil man sich dadurch Vorteile in anderen Konflikten erhofft.

Ursprung der Idee

Den Anstoß zur Schaffung der Welterbekonvention gab der Aufruf der UNESCO vom 8. März 1960, die durch den Bau des Assuan-Staudammes vom Nil bedrohten Denkmale in Nubien für die Nachwelt zu retten.

 


QuellenQuellen

Bildernachweis

Weblinks