Beschreibung und Bedeutung
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Geschichte
Offiziell angenommen am: 15. August 1980 (letzte Version), ursprünglich 12. November 1923
Am 30. Dezember 1922 nahm der Kongress eine Erklärung über die Errichtung und die erste an. Artikel 22 der angenommenen Verfassung erklärte: Die UdSSR hat eine Nationalflagge, ein Staatswappen und ein Staatssiegel.
Am 6. Juli 1923 wurde beschlossen, dass die Flagge aus einem roten Tuch mit dem Verfassung der Sowjetunion im Zentrum bestehen soll. Es wurde das ungewöhnliche Flaggenformat 1:4 gewählt. Diese Flagge wurde allerdings nie in größerem Umfang benutzt und war nur vier Monate in offizieller Benutzung.
Die dritte Sitzung des Zentralen Exekutivkomitees der Sowjetunion änderte am 12. November 1923 die Flagge in die allgemein bekanntere Version. Es wurde das gebräuchlichere Format 1:2 gewählt. Das Staatswappen wurde durch einen gelbumrandeten fünfzackigen roten Stern und ein darunter befindliches Hammer-und-Sichel-Symbol im Gösch ersetzt.
Die Flagge wurde am 15. August 1980 dahingehend verändert, dass die Flagge heller gestaltet wurde und die Symbole auf der Rückseite entfielen, diese also einfarbig rot wurde. Bereits 1955 war die Form von Hammer und Sichel auf der Flagge etwas variiert worden, diese blieb erhalten.
Mit der Auflösung der Sowjetunion am 3. Dezember 1991 verlor die Flagge der Sowjetunion ihre Funktion als Nationalflagge.
UdSSR
Lagekarte UdSSR Rückseite der Flagge Flagge von 1923 Alternative Flagge RusslandsSiegesfahne der Roten ArmeeFlagge der Russischen Armee