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Siegel
Das Siegel (von lat. sigillum, Bildchen) ist
eine Form der Beglaubigung von Urkunden oder Sicherstellung (Verschluss)
der Unversehrtheit von Gegenständen oder Behältnissen (Briefumschlag,
Tür) mithilfe eines Siegelstempels oder, sphragistisch (siegelkundlich)
korrekt, eines Typars, der in eine weiche, erhärtende Masse gedrückt
wird (Siegelklumpen aus Siegellack, Wachs, früher Ton etc.). Oft wird
zwischen „Siegel“ als Abdruck und „Siegelstempel“ als Prägewerkzeug
begrifflich nicht unterschieden.
Rechtlich ist jedes dienstliche „Siegel“ einzigartig (gegenüber
beliebig herstellbaren „Stempeln“ – es verhält sich hier ähnlich wie bei
dem Unterschied zwischen Fahne und
Flagge). Wer es führen darf, ist eigens geregelt.
Der Gebrauch von Siegel ist bereits 3200 vor Christus nachweisbar. Es
gibt verschiede Arten von Siegeln, wobei für uns folgende Relevanz
haben:
- Wappensiegel – häufig
schildförmigies Siegel mit dem Wappenbild des Siegelführers,
stellenweise als Kleines Siegel oder Rücksiegel verwendet
- Großes Siegel – das
Hauptsiegel einer
Körperschaft, das für die Besiegelung wichtigster Urkunden
verwendet wurde
- Kleines Siegel – zur
Beurkundung kleiner, alltäglicher Rechtsgeschäfte; aus dem
Sekretsiegel hervorgegangen
Im ostasiatischen Kulturkreis sind Siegel anstatt von Wappen
verbreitet. So verwendet Japan das
Kaiserliche Siegel im Sinne eines Staatswappens. Es existiert bis
heute kein Gesetz, das das Kaiserliche Siegel zum
Staatswappen
erklärt. Es wird jedoch weitestgehend als solches genutzt und ziert
unter anderem die Hülle des japanischen Passes. Außerdem enthält § 154
des japanischen Strafgesetzbuches einen Tatbestand, der die
Urkundenfälschung bei Verwendung eines gefälschten kaiserlichen Siegels
mit lebenslangem Zuchthaus oder Zuchthaus nicht unter drei Jahren
bedroht.*
Die chinesische Bezeichnung für Siegel lautet yín (印) oder
túzhāng (图章). Die japanische Bezeichnung für Siegel ist Inkan
(印鑑) oder
Hanko (判子). Diese Siegel werden geschäftlich und privat eingesetzt
und sind oft wichtiger als die eigenhändige Unterschrift. In manchen
Fällen wird gar nur das Siegel als Beglaubigung akzeptiert.
Quellen
Bildernachweis
Weblinks
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