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Das Nationale und Kaiserliche Siegel Japans

Das Nationale und Kaiserliche Siegel Japans, 
					ursprünglich lediglich als Kaiserliches Siegel bezeichnet, wird auf Japanisch Kiku no Gomon (菊の御紋, 
					„Chrysanthemenwappen“) genannt.
Das Siegel zeigt eine stilisierte Chrysantheme mit 16 
					Blütenblättern.
Das Kaiserliche Siegel wird nur von Mitgliedern der 
					kaiserlichen Familie verwendet. Die Meiji-Verfassung sah die alleinige Verwendung des Siegels durch den Tennō vor, aus diesem Grund benutzte jedes Mitglied der 
					kaiserlichen Familie eine leicht veränderte Version des 
					Siegels. Shintō-Schreine der kaiserlichen Familie 
					verwenden ebenso die modifizierten Versionen des Siegels, 
					und auch andere Shintō-Schreine, die in keinem Zusammenhang 
					mit der kaiserlichen Familie stehen, dürfen die Chrysantheme 
					als Teil ihres Siegels verwenden.
Es existiert bis heute kein Gesetz, das das Kaiserliche 
					Siegel zum Staatswappen erklärt. Es wird jedoch weitestgehend als 
					solches genutzt und ziert unter anderem die Hülle des 
					japanischen Passes. Außerdem enthält § 154 des japanischen 
					Strafgesetzbuches einen Tatbestand, der die 
					Urkundenfälschung bei Verwendung eines gefälschten 
					kaiserlichen Siegels mit lebenslangem Zuchthaus oder 
					Zuchthaus nicht unter drei Jahren bedroht.

Siehe auch
Weblinks
Quellen
Bildernachweis