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Flagge Niedersachsens
Die „Niedersächsische Verfassung“ vom 19. Mai 1993 sagt in
Artikel 1, Satz (3):
"Niedersachsen führt als Wappen das weiße Roß im roten
Felde und in der Flagge die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem
Landeswappen."
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Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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