Das
Wappen Niedersachsens
Die „Niedersächsische Verfassung“ vom 19. Mai 1993 sagt in
Artikel 1, Satz (3):
"Niedersachsen führt als Wappen das weiße Roß im roten
Felde und in der Flagge die Farben Schwarz-Rot-Gold mit dem
Landeswappen."
Hinweis:
Das Landeswappen und das Wappentier dürfen
nach dem Niedersächsischen Wappengesetz nur von den
Dienststellen des Landes als Hoheitszeichen
verwendet werden. Eine Verwendung durch Dritte ist
untersagt.
Da eine unbefugte Benutzung des Wappens wie auch des
Wappentieres nach § 124 Ordnungswidrigkeitengesetz
eine Ordnungswidrigkeit darstellt,
die mit einer Geldbuße geahndet werden kann, finden
Sie hier nur noch die Darstellung der Landesflagge,
in deren Mitte sich das Wappen befindet.
Das eigentliche Wappen können Sie z.B. hier
betrachten:
http://www.niedersachsen.de/land_leute/land/wappen_flagge/wappen-und-flagge-19957.html
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Das Wappen zeigt ein springendes, weißes
Niedersachsenross (auch Sachsenross,
Welfenross, Westfalenpferd) im roten Schild. Es
ähnelt dem historischen Wappen Westfalens, welches ein
weißes, springendes Westfalenpferd mit erhobenem
Schweif ebenfalls vor rotem Hintergrund zeigt.
Wappenzeichen: Das Niedersachsen-Zeichen
Da das offizielle Wappen des Landes Niedersachsen nur von
staatlichen Stellen verwendet werden darf, wurde für andere,
private oder kommerzielle Zwecke im Mai 1990 das
„Niedersachsen-Symbol“ entwickelt, welches frei verwendet werden
durfte. Es bestand aus einem weißen Sachsenross in einer
roten oder schwarzen Scheibe. Da dieses Zeichen allerdings
dem eigentlichen Wappen ziemlich ähnlich sah, hat die Niedersächsische Landesregierung am 6. Februar 2007
die Einführung eines neuen "Niedersachsen-Zeichens"
beschlossen, welches das visuelle Erscheinungsbild
des Landes für alle außerhalb der Landesverwaltung liegenden
Verwendungen prägen soll.
Das "Niedersachsen-Zeichen" ist als
Bild-Wort-Marke konzipiert und besteht aus einem im roten
Oval laufenden weißen Pferd mit dem rechts daneben stehenden
Wort "Niedersachsen".
Das Niedersachsen-Zeichen
Das Zeichen ist markenrechtlich
geschützt und darf generell nicht kommerziell verwendet
werden. Es ist aber für verschiedene Bevölkerungsgruppen, so
z. B. Verbänden, Vereinen, Unternehmen und Privatpersonen,
auf Antrag weitgehend frei nutzbar. Die Entscheidung über
die Nutzung des Zeichens im Einzelfall trifft die
Niedersächsische Staatskanzlei. Voraussetzung ist der
Abschluss einer Nutzungsvereinbarung. Nähere Informationen gibt es hier:
Grundsätze für die Nutzung des "Niedersachsen-Zeichens".
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