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Landeswappen der Bundesrepublik Deutschland
Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Die Länder führen traditionell Landeswappen, einige in
verschiedenen Ausführungen: große, mittlere und kleine Wappen. In den
Ländern, welche ein großes Wappen mit Schildträgern führen, wird dieses nur
von den Verfassungsorganen und obersten Landesbehörden (z. B.
Landesregierung, Landtag, Landesverfassungsgericht o.ä.) verwendet
Leider dürfen wir die Wappen nicht
mehr zeigen!
Daher verweisen wir hier nur auf die Seite
der Wikipedia:
https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_Wappen_in_Deutschland
Da die Wikipedia nicht in Deutschland gehostet wird, gelten dort
andere Bedingungen als in Deutschland. Sollten Sie
jedoch mit dem Gedanken spielen, diese Wappen auf einer deutschen
Internetpräsenz verwenden zu wollen, beachten Sie bitte, daß die
Wappendateien der Wikimedia Commons zwar Public domain bzw.
gemeinfrei sind, die Hoheitsrechte jedoch bei den einzelnen
Bundesländern liegen.
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Im Gegensatz zu den Landeswappen, die als
Staatswappen gesetzlich geschützte
Hoheitszeichen darstellen, dürfen die sogenannten
Wappenzeichen, die aus den Wappen abgeleitete Logos oder
Signets sind, nicht nur von staatlichen Einrichtungen,
sondern auch von Unternehmen und Bürgern verwendet werden.
Quellen
Bildernachweis
Weblinks
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