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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Das Wappen von Berlin
Das Wappen des Landes und der Stadt Berlin zeigen den
Berliner Bären. Das Wappen in seiner heutigen Form ist seit 1954
gültig. Die Bezirke der Stadt führen neben dem Landeswappen eigene
Bezirkswappen, die sie zur Darstellung der Bezirke verwenden können.
Das Landeswappen auf den offiziellen Seiten des
Landes Berlin
Überblick über die Bezirkswappen
Das Wappenzeichen
Um Privatpersonen, Firmen und nicht-hoheitlichen
Einrichtungen zu ermöglichen, die Verbundenheit zu Berlin
mit einem Symbol zu dokumentieren, wird von der
Senatsverwaltung für Inneres und Sport das Landessymbol
bereitgestellt, das von jedermann verwendet werden kann,
ausgenommen in Siegeln, Stempeln oder auf Schildern. Das
Landessymbol zeigt den Wappenschild des Landeswappens ohne
Laubkrone in farbiger oder schwarz-weißer Ausführung.
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schwarz-weiß |
farbig |
silber |
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Quellen
Bildernachweis
Weblinks
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