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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Wappen der Freien Hansestadt Bremen
Als Wappen führt das Land Bremen den Bremer Schlüssel. Dieser wird
bereits seit 1366 in dem Siegel der Stadt Bremen getragen. Es handelt
sich dabei um einen Schlüssel, der in gotischer Form und als
Vierpassreihe, eine gotische Ornamentform, gestaltet ist. Traditionell
soll dieser Schlüssel auch den Schlüssel Bremens zur Welt symbolisieren.
Ein Wappen kann ausschließlich den Bremer Schlüssel zeigen.
Es gibt jedoch noch weitere Darstellungen des Wappens: Ein
weiteres Wappen bildet ein Schild mit rotem Grund ab, in dem
sich wiederum der Schlüssel befindet.
Großes Wappen
Das große Wappen hingegen hat darüber hinaus noch eine
Konsole beziehungsweise ein bandartiges Fußgestell, auf dem
der Schild ruht. Der Schild wird von zwei aufgerichteten
rückwärts schauenden Löwen mit den Vorderpranken gehalten.
Informationen zu den
Landessymbolen auf dem Landesportal Bremen
Wappenzeichen
Die Bremen Marketing GmbH hat in Kooperation mit der
Senatskanzlei ein frei verwendbares Wappenzeichen
entwickelt.
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Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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