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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen der Freien Hansestadt Bremen

Als Wappen führt das Land Bremen den Bremer Schlüssel. Dieser wird bereits seit 1366 in dem Siegel der Stadt Bremen getragen. Es handelt sich dabei um einen Schlüssel, der in gotischer Form und als Vierpassreihe, eine gotische Ornamentform, gestaltet ist. Traditionell soll dieser Schlüssel auch den Schlüssel Bremens zur Welt symbolisieren.

Ein Wappen kann ausschließlich den Bremer Schlüssel zeigen. Es gibt jedoch noch weitere Darstellungen des Wappens: Ein weiteres Wappen bildet ein Schild mit rotem Grund ab, in dem sich wiederum der Schlüssel befindet.

Großes Wappen

Das große Wappen hingegen hat darüber hinaus noch eine Konsole beziehungsweise ein bandartiges Fußgestell, auf dem der Schild ruht. Der Schild wird von zwei aufgerichteten rückwärts schauenden Löwen mit den Vorderpranken gehalten.

 

Informationen zu den Landessymbolen auf dem Landesportal Bremen

Wappenzeichen

Die Bremen Marketing GmbH hat in Kooperation mit der Senatskanzlei ein frei verwendbares Wappenzeichen entwickelt.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/4/4a/Bremen_Wappen_frei.svg/396px-Bremen_Wappen_frei.svg.png

Lagekarte Bundesland Bremen


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Quellen

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Weblinks

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