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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Wappen von Sachsen-Anhalt
Die amtliche Beschreibung des Wappens lautet:
„Das Landeswappen zeigt im geteilten Schild,
oben neunmal geteilt, die Farben gold über
schwarz, schrägrechts belegt mit einem grünen
Rautenkranz sowie links – in Höhe der oberen
fünf Teilungen – im silbernen Freifeld einen
schwarzen Adler mit goldener Bewehrung und roter
Zunge. Das untere Feld zeigt in Silber einen
schreitenden schwarzen Bären auf einer
schwarzgefugten roten Zinnenmauer mit offenem
Tor."
Auch wenn das oben genannte Gesetz in der Zwischenzeit
durch das Hoheitszeichengesetz vom 2. Juni 1998
abgelöst wurde, gilt diese unverändert fort.
Das Landeswappen: Anhalts Bär und preußischer Adler
Wappenzeichen
Da das Landeswappen nur mit Genehmigung und nur von
offiziellen Stellen verwendet werden darf, hat die
Landesregierung ein frei verwendbares Landessymbol
entworfen. Es stellt das Wappen in vereinfachter Form dar.
Auf die schwarz-gelbe Streifung hinter dem Rautenkranz wird
verzichtet. Der Hintergrund hier wird weiß dargestellt, der
Rautenkranz ragt in den unteren Wappenteil mit dem Bären
hinein. Auf eine Abgrenzung zwischen oberem und unterem Feld
sowie auf eine Abgrenzung des Feldes des preußischen Adlers
wird ebenso verzichtet. Hinterlegt wird das Symbol von der
Landesfarben.
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Quellen
Bildernachweis
Weblinks