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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Das Staatswappen des Freistaats Bayern

Das Bayerische Staatswappen wurde am 5. Juni 1950 mit dem „Gesetz über das Wappen des Freistaates Bayern“ eingeführt.

Staatssymbole des Freistaates Bayern (offizielle Seite)

Weitere Informationen zum Wappen


Da das Staatswappen nur von amtlichen Stellen verwendet werden darf, wurden Landessymbole, auch Wappenzeichen genannt, eingeführt:

Zum einen ein Schild mit dem Rautenmuster und einem goldenen Rand, zum anderen (für Franken) der fränkische Rechen im gold berandeten Schild.

Die Symbole dürfen frei verwendet werden, solange kein hoheitlicher Charakter erweckt wird, es dürfen also keine schildtragenden Tiere, eine Krone o.ä. zugefügt werden.

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/3/3e/Landessymbol_Freistaat_Bayern.svg/444px-Landessymbol_Freistaat_Bayern.svg.png   
Landessymbol „Freistaat Bayern“  Landessymbol „Freistaat Bayern“ – Franken 
Landesinformationen Bayern

Quellen

Flaggennachweis

Weblinks

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