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Wappenzeichen
Manche Städte oder Länder kommen dem Wunsch von Privatpersonen,
Vereinen oder Unternehmen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu
„ihrer Stadt“ oder „ihrem Land“ zu dokumentieren, mit einem eigens
entwickelten Wappenzeichen, auch Landessymbol oder -signet genannt,
nach, da offizielle Wappen als
Hoheitszeichen
nicht missbräuchlich verwendet werden dürfen.
Durch ihre hoheitliche Funktion ist die Führung der Wappen auf
staatliche Einrichtungen, wie den Landesregierungen, Behörden und
öffentliche Institutionen, beschränkt, die damit insbesondere Dokumenten
einen amtlichen Charakter verschaffen können.
Um der Gefahr des Missbrauchs der offiziellen Wappen
entgegenzuwirken, ist das unbefugte, auch teilweise Benutzen als
Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Neben einer verfremdeten
Darstellung, wie sie häufig auf Souvenirs angebracht wird, bietet die
Herausgabe eines nicht hoheitlichen Zweitwappens mit freier Verwendung
die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung des Gebrauchs im Sinne der
Verbundenheit mit dem eigentlichen Wappenführer. In der Modernisierung
werden viele Wappenzeichen als reduziertes Signet/Logo in stilisierter
Form herausgegeben.
Quellen
Bildernachweis
Weblinks
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