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Wappenzeichen

Manche Städte oder Länder kommen dem Wunsch von Privatpersonen, Vereinen oder Unternehmen, ihre Zugehörigkeit oder Verbundenheit zu „ihrer Stadt“ oder „ihrem Land“ zu dokumentieren, mit einem eigens entwickelten Wappenzeichen, auch Landessymbol oder -signet genannt, nach, da offizielle Wappen als Hoheitszeichen nicht missbräuchlich verwendet werden dürfen.

Durch ihre hoheitliche Funktion ist die Führung der Wappen auf staatliche Einrichtungen, wie den Landesregierungen, Behörden und öffentliche Institutionen, beschränkt, die damit insbesondere Dokumenten einen amtlichen Charakter verschaffen können.

Um der Gefahr des Missbrauchs der offiziellen Wappen entgegenzuwirken, ist das unbefugte, auch teilweise Benutzen als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Neben einer verfremdeten Darstellung, wie sie häufig auf Souvenirs angebracht wird, bietet die Herausgabe eines nicht hoheitlichen Zweitwappens mit freier Verwendung die Möglichkeit der eindeutigen Zuordnung des Gebrauchs im Sinne der Verbundenheit mit dem eigentlichen Wappenführer. In der Modernisierung werden viele Wappenzeichen als reduziertes Signet/Logo in stilisierter Form herausgegeben.


Quellen

Bildernachweis

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Weblinks


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