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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen des Bundesland Hamburg

Die Freie und Hansestadt Hamburg hat drei Wappen, drei Flaggen, ein Wappenzeichen, ein Logo und einen Stander. Das Wappen des Landes (Stadtstaat), wie auch die Flagge und die Landesfarben weiß-rot sind in der Verfassung Hamburgs (Artikel 5) festgelegt. Nur die Landesflagge und das Wappenzeichen dürfen von jedem Bürger geführt und frei verwendet werden.

 

Überblick über Wappen, Flaggen und Logos sowie Ihre Verwendung

 

Wappenzeichen: Das Hamburg-Symbol

Das Hamburgische Staatswappen dürfen nur Behörden und Anstalten des öffentlichen Rechts benutzen. Es ist ein staatliches Hoheitszeichen. Der Hamburger Senat stellt jedoch ein abgewandeltes Landeswappen, das "Hamburg-Symbol", zur Verfügung. Dies darf verwendet werden.

File:Hamburg-symbol.svg

Lagekarte Bundesland Hamburg

Quellen

Bildnachweis

Weblinks

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