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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen von Rheinland-Pfalz

Das rheinland-pfälzische Landeswappen von 1948 vereinigt die Wappenbilder der drei bedeutendsten historischen Territorien: der rheinischen Kurstaaten Trier, Mainz und Pfalz. Das Landeswappen hat die Form des heraldischen Rundschildes. Dieser ist durch eine aufsteigende eingebogene Spitze gespalten und zeigt im vorderen, silbernen Feld ein rotes durchgehendes Kreuz, im hinteren, roten Feld ein silbernes sechsspeichiges Rad und in der aufsteigenden schwarzen Spitze einen rot gekrönten und bewehrten goldenen Löwen. Das Wappen ist von einer goldenen Volkskrone (Weinlaub) überhöht.

https://www.rlp.de/de/unser-land/wappen-und-landessiegel/

Das rheinland-pfälzische Landeswappen wurde in Ausführung des Artikels 74 der Landesverfassung von Rheinland-Pfalz durch das Gesetz vom 10. Mai 1948 bestimmt. Es ist als Hoheitszeichen des Landes Rheinland-Pfalz nach seiner historischen und rechtlichen Funktion besonders geschützt und darf nur von den staatlichen Organen, den Landesbehörden und von den im Gesetz genannten anderen Institutionen geführt werden.

Wappenzeichen

Das Wappenzeichen ist eine vereinfachte Darstellung des Landeswappens und darf ohne Genehmigung verwendet werden. Es darf jedoch nicht verändert werden. Dem Wappenzeichen fehlen die Volkskrone, sowie die rote Krone und detaillierte schwarze Fellzeichnungen des Löwen. Hinzugefügt wurde dem Wappenzeichen im Hintergrund eine schräglinks gestreifte schwarz-rot-goldene Farbverläufe sowie ein schwarzer Kringel.

File:Zeichen de-rheinland pfalz.png

Lagekarte Rheinland-Pfalz

Quellen

Bildernachweis

Weblinks