Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Landeswappen des Saarlands
Das Landeswappen zählt ebenso wie die
Landesflagge zu den Hoheitszeichen des
Saarlands. Es wurde durch das Gesetz über das
Wappen des Saarlandes vom 9. Juli 1956 mit Wirkung zum
1. Januar 1957, dem Datum des Beitrittes des Saarlandes zur
Bundesrepublik Deutschland, eingeführt. Die Führung des
Wappens ist den staatlichen Behörden des Saarlandes
vorbehalten. Die Verwendung ohne Genehmigung ist eine
Ordnungswidrigkeit.
Das Landeswappen zeigt die Symbole der vier bedeutendsten
Fürstentümer, die vor 1789 bzw. 1815 große Gebietsteile des
heutigen Bundeslandes besaßen:
- den silbernen Löwen der Grafen
von Saarbrücken, das Feld bestreut mit den silbernen
Kreuzen der Grafen von Saarbrücken-Commercy; der
silberne Löwe darf nicht mit dem goldenen Löwen der
Grafen und Fürsten von Nassau-Saarbrücken verwechselt
werden, vgl. dazu das Wappen des Regionalverbandes
Saarbrücken;
- das rote, geschliffene Kreuz
von Kurtrier;
- der Schrägbalken mit den drei
Alérions aus dem Wappen des Herzogtums Lothringen;
- den Pfälzer Löwen des
ehemaligen Herzogtums Pfalz-Zweibrücken.
Eine Abbildung des Wappen finden Sie hier:
http://www.saarland.de/10149.htm
Auch in der Mitte der Saarlandflagge wird
das Wappen abgebildet:
Obwohl die Flagge das Landeswappen enthält, darf die
Landesflagge von jedem Landesbürger verwendet werden.*
Das Saarland-Symbol, auch Signet oder Logo
genannt, darf, im Gegensatz zum offiziellen Landeswappen,
von allen Bürgerinnen und Bürgern (d. h. von jedermann)
kosten- und genehmigungsfrei verwendet werden, um die
Zugehörigkeit und Verbundenheit mit dem Saarland zum
Ausdruck zu bringen. Es wurde dazu der Allgemeinheit zur
Verfügung gestellt. Seine Verwendung ist kosten- und
genehmigungsfrei. Das Symbol darf bei einer Anwendung nicht
verändert/verfremdet bzw. in andere, eigene Layouts fließend
integriert werden.
Es handelt sich um eine stilisierte Fassung des
Landeswappens.
Wappenzeichen: Das Saarland-Symbol
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