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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Wappen von Schleswig-Hosteins
Das Wappen Schleswig-Holsteins ist gespalten: Im
heraldisch rechten Feld (also für den Betrachter links)
befinden sich auf goldenem Grund zwei blaue, nach innen
gewandte, rot bewehrte, übereinander schreitende Löwen. Die
Schleswigschen Löwen sind dem
dänischen Wappen entnommen.
Im heraldisch linken Feld befindet sich das holsteinische
Nesselblatt, ein altes Symbol, das auch schon von den
Schauenburger Landesherren übernommen wurde. Dieses
Nesselblatt ist silber auf rotem Grund.
Informationen der Landesregierung zum Wappen
Schleswig-Holsteins
Das Wappen, wie es heute Schleswig-Holstein offiziell
repräsentiert, wurde mit seinen genauen Details im Gesetz
über die Hoheitszeichen des Landes Schleswig-Holstein vom
18. Januar 1957 festgelegt. Allerdings dürfen es nur
Landesbehörden und Notare benutzen. Für Privatpersonen,
Vereine und Firmen stellt die Landesregierung ein leicht
abgewandeltes Wappen zur Verfügung, Jedermann darf es
verwenden:
Wappenzeichen
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Quellen
Bildernachweis
Weblinks