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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen von Nordrhein-Westfalen

Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein Staatswappen und gemeinsam mit der Flagge eines der Hoheitszeichen des Landes Nordrhein-Westfalen. Es wurde 1947 von dem Düsseldorfer Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5. Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10. März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben, das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert.

http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/verfassung-recht/hoheitszeichen/landeswappen.html

Das Wappen symbolisiert die drei Landesteile, aus denen das Land Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet wurde: das (nördliche) Rheinland, Westfalen und Lippe.

Wappen der preußischen Rheinprovinz Wappen_der_Provinz_Westfalen_1929 Wappen von Lippe 
Wappen der preußischen Rheinprovinz Wappen der Provinz Westfalen Wappen Lippes  mit Lippischer Rose

Vereinfachtes Wappen

Seit Mitte Juni 2007 wird vom Land in der Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetauftritte usw.) ein verändertes Wappen verwendet. Diese abgewandelte Darstellung des nordrhein-westfälischen Wappens ist im Vergleich zur herkömmlichen amtlichen Form um bestimmte Merkmale verändert. Hauptmerkmale des geänderten Wappens sind eine erhebliche Verringerung der schwarzen Konturen und – durch Verzicht auf die geschweifte Form – eine Simplifizierung des Wappenschildes. Auch das Pferd wurde in Form und Haltung stark verändert, so dass es dem Pferd auf dem Ferrari-Markenzeichen ähnelt. Die Lippische Rose wurde dadurch verändert, dass die in der Blasonierung des offiziellen Wappens vorgeschriebenen Kelchblätter und Butzen abstrakt und statt in Gold in Grün dargestellt sind. Eine Begradigung erfuhr der Rhein, indem die Designer die Zahl der Flussschleifen verringerten.

Da die offizielle seit 1953 gesetzlich festgelegte Blasonierung des Landeswappens jedoch nicht entsprechend geändert wurde, ersetzt diese vereinfachte Darstellungsform nicht das gesetzliche Landeswappen. Das altbekannte Wappen bleibt also weiterhin das Landeswappen Nordrhein-Westfalens.

Die abgewandelte Form des Landeswappens, die offiziell „Nordrhein-Westfalen-Design“ genannt wird, wurde durch Kabinettbeschluss am 27. März 2007 der Landesregierung, den nachgeordneten Landesbehörden, den Landesbetrieben sowie den Initiativen und Gesellschaften des Landes zur „Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschrieben. Öffentlichkeitsarbeit ist dabei insbesondere auch der gesamte, auch zwischenbehördliche, Schriftverkehr, so dass alle Briefköpfe der Landesbehörden das Nordrhein-Westfalen-Design tragen. Dies führt dazu, dass die Landesbehörden das amtliche Landeswappen als Hoheitszeichen in ihrem Schriftverkehr kaum noch führen.

http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/verfassung-recht/hoheitszeichen/landeswappen.html

Wappenzeichen

Das Führen des Landeswappens hingegen ist genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden gestattet. Das Land hat aber ein Wappenzeichen entwerfen lassen, das von jedermann frei verwendet werden kann. Am 27. Oktober 2009 hat das Land Nordrhein-Westfalen ein neues Wappenzeichen eingeführt, das sich besonders in der Form (quadratisch) deutlich von dem Hoheitszeichen unterscheidet.

Wappenzeichen NRW (alt)  Wappenzeichen NRW (neu) 
Das Wappenzeichen vor 2009   Das Wappenzeichen seit 2009 

Den Behörden ist nach der geltenden Verordnung die Benutzung des Wappenzeichens oder des vereinfachten Wappens nur in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestattet; im Übrigen haben sie das gesetzlich festgelegte Landeswappen zu führen. 

Lagekarte NRW

Quellen

Bildnachweis

Weblinks

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