Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Wappen von Nordrhein-Westfalen
Das Wappen Nordrhein-Westfalens ist ein
Staatswappen und gemeinsam mit der
Flagge eines der
Hoheitszeichen des
Landes
Nordrhein-Westfalen. Es wurde 1947 von dem Düsseldorfer
Maler und Heraldiker Wolfgang Pagenstecher entworfen, am 5.
Februar 1948 in seiner heutigen Form eingeführt und am 10.
März 1953 durch § 2 des Gesetzes über die Landesfarben,
das Landeswappen und die Landesflagge gesetzlich verankert.
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/verfassung-recht/hoheitszeichen/landeswappen.html
Das Wappen symbolisiert die drei Landesteile, aus denen das
Land Nordrhein-Westfalen nach dem Zweiten Weltkrieg gebildet
wurde: das (nördliche)
Rheinland,
Westfalen und
Lippe.
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Wappen der
preußischen Rheinprovinz |
Wappen der
Provinz Westfalen |
Wappen
Lippes mit Lippischer Rose |
Vereinfachtes Wappen
Seit Mitte Juni 2007 wird vom Land in der
Öffentlichkeitsarbeit (Broschüren, Internetauftritte usw.)
ein verändertes Wappen verwendet. Diese abgewandelte
Darstellung des nordrhein-westfälischen Wappens ist im
Vergleich zur herkömmlichen amtlichen Form um bestimmte
Merkmale verändert. Hauptmerkmale des geänderten Wappens
sind eine erhebliche Verringerung der schwarzen Konturen und
– durch Verzicht auf die geschweifte Form – eine
Simplifizierung des Wappenschildes. Auch das Pferd wurde in
Form und Haltung stark verändert, so dass es dem Pferd auf
dem Ferrari-Markenzeichen ähnelt. Die Lippische Rose wurde
dadurch verändert, dass die in der Blasonierung des
offiziellen Wappens vorgeschriebenen Kelchblätter und Butzen
abstrakt und statt in Gold in Grün dargestellt sind. Eine
Begradigung erfuhr der Rhein, indem die Designer die Zahl
der Flussschleifen verringerten.
Da die offizielle seit 1953 gesetzlich festgelegte
Blasonierung des Landeswappens jedoch nicht entsprechend
geändert wurde, ersetzt diese vereinfachte Darstellungsform
nicht das gesetzliche Landeswappen. Das altbekannte Wappen
bleibt also weiterhin das Landeswappen Nordrhein-Westfalens.
Die abgewandelte Form des
Landeswappens, die offiziell „Nordrhein-Westfalen-Design“
genannt wird, wurde durch Kabinettbeschluss am 27. März 2007
der Landesregierung, den nachgeordneten Landesbehörden, den
Landesbetrieben sowie den Initiativen und Gesellschaften des
Landes zur „Öffentlichkeitsarbeit“ vorgeschrieben.
Öffentlichkeitsarbeit ist dabei insbesondere auch der
gesamte, auch zwischenbehördliche, Schriftverkehr, so dass
alle Briefköpfe der Landesbehörden das
Nordrhein-Westfalen-Design tragen. Dies führt dazu, dass die
Landesbehörden das amtliche Landeswappen als Hoheitszeichen
in ihrem Schriftverkehr kaum noch führen.
http://www.mik.nrw.de/themen-aufgaben/verfassung-recht/hoheitszeichen/landeswappen.html
Wappenzeichen
Das Führen des Landeswappens hingegen ist
genehmigungspflichtig und grundsätzlich nur den Behörden
gestattet. Das Land hat aber ein
Wappenzeichen entwerfen lassen, das von jedermann frei
verwendet werden kann. Am 27. Oktober 2009 hat das Land
Nordrhein-Westfalen ein neues Wappenzeichen eingeführt, das
sich besonders in der Form (quadratisch) deutlich von dem
Hoheitszeichen unterscheidet.
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Das
Wappenzeichen vor 2009 |
Das
Wappenzeichen seit 2009 |
Den Behörden ist nach der geltenden Verordnung die
Benutzung des Wappenzeichens oder des vereinfachten Wappens
nur in ihrer Öffentlichkeitsarbeit gestattet; im Übrigen
haben sie das gesetzlich festgelegte Landeswappen zu führen.
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