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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Wappen des Freistaats Sachsen
Das Landeswappen Sachsens zeigt im neunmal von
Schwarz und Gold geteilten Feld einen schrägrechten grünen
Rautenkranz.
http://www.freistaat.sachsen.de/wappen_signet.htm
Wappenzeichen
Wie auch in anderen Ländern gibt es für Sachsen ein
Wappenzeichen.. Da dies oft als zu modern empfunden
wurde, hat das Land im Jahr 2005 ein weiteres Wappenzeichen
eingeführt. Die Wappenzeichen dürfen im Gegensatz zu dem
Wappen von jedermann genehmigungsfrei verwendet werden.
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Quellen
Bildnachweis
Weblinks