Lexas Länderservice > Wappen der Welt > Europa > Deutschland > Wappen der Bundesländer > Baden-Württemberg
	
	
			
				
					
	
		
			
			Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem 
			urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. 
			Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den 
			öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als 
			Hoheitszeichen.  
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					Wappen von Baden-Württemberg
		
		Das Wappen Baden-Württembergs wird in zwei Varianten geführt, 
		einem Großen und einem Kleinen Landeswappen. 
					
					
					http://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/landeswappen-und-hymnen/landeswappen/  
					Kontaktadresse für Anfragen zur 
					Verwendung des Landeswappens:  
					Innenministerium Baden-Württemberg 
					Willy-Brandt-Straße 41 
					70173 Stuttgart  
					0711/231-4 
					0711/231-5000 
					
					poststelle@im.bwl.de 
					
					Wappenzeichen: Das Baden-Württemberg-Signet
					
					Seit einigen Jahren gibt es das „Baden-Württemberg-Signet” 
					zur Verwendung im gewerblichen, verbandlichen und 
					publizistischen Bereich. Dieses darf ohne Genehmigung 
					unverändert verwendet werden, wenn dadurch die Verbundenheit 
					mit dem Land Baden-Württemberg zum Ausdruck gebracht werden 
					soll. Das Signet darf allerdings nicht als einziges oder 
					zentrales Element eines Firmenlogos und auch nicht als 
					markenmäßiger Herkunftsnachweis verwendet werden. Vor allem 
					darf es nicht nach Art einer Marke herausgestellt werden.
					 
					
					   
					Kontaktadresse für Anfragen zum 
					Baden-Württemberg-Signet:  
					Staatsministerium Baden-Württemberg 
					Richard-Wagner-Straße 15 
					70184 Stuttgart  
					0711/2153-0 
					
					
					poststelle@stm.bwl.de      
					
					  
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		Quellen
		
		Bildnachweis
		
			
		Weblinks
		
		
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