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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem
urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt.
Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den
öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als
Hoheitszeichen.
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Wappen von Baden-Württemberg
Das Wappen Baden-Württembergs wird in zwei Varianten geführt,
einem Großen und einem Kleinen Landeswappen.
http://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/landeswappen-und-hymnen/landeswappen/
Kontaktadresse für Anfragen zur
Verwendung des Landeswappens:
Innenministerium Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart
0711/231-4
0711/231-5000
poststelle@im.bwl.de
Wappenzeichen: Das Baden-Württemberg-Signet
Seit einigen Jahren gibt es das „Baden-Württemberg-Signet”
zur Verwendung im gewerblichen, verbandlichen und
publizistischen Bereich. Dieses darf ohne Genehmigung
unverändert verwendet werden, wenn dadurch die Verbundenheit
mit dem Land Baden-Württemberg zum Ausdruck gebracht werden
soll. Das Signet darf allerdings nicht als einziges oder
zentrales Element eines Firmenlogos und auch nicht als
markenmäßiger Herkunftsnachweis verwendet werden. Vor allem
darf es nicht nach Art einer Marke herausgestellt werden.
Kontaktadresse für Anfragen zum
Baden-Württemberg-Signet:
Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart
0711/2153-0
poststelle@stm.bwl.de
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Quellen
Bildnachweis
Weblinks
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