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Zu beachten: Wappen sind allgemein unabhängig von ihrem urheberrechtlichen Status in ihrer Nutzung gesetzlich beschränkt. Ihre Verwendung unterliegt dem Namensrecht (§ 12 BGB), und den öffentlichen Körperschaften dienen sie darüber hinaus als Hoheitszeichen.

Wappen von Baden-Württemberg

Das Wappen Baden-Württembergs wird in zwei Varianten geführt, einem Großen und einem Kleinen Landeswappen.

http://www.baden-wuerttemberg.de/de/unser-land/landeswappen-und-hymnen/landeswappen/

Kontaktadresse für Anfragen zur Verwendung des Landeswappens:

Innenministerium Baden-Württemberg
Willy-Brandt-Straße 41
70173 Stuttgart

0711/231-4

0711/231-5000

poststelle@im.bwl.de

Wappenzeichen: Das Baden-Württemberg-Signet

Seit einigen Jahren gibt es das „Baden-Württemberg-Signet” zur Verwendung im gewerblichen, verbandlichen und publizistischen Bereich. Dieses darf ohne Genehmigung unverändert verwendet werden, wenn dadurch die Verbundenheit mit dem Land Baden-Württemberg zum Ausdruck gebracht werden soll. Das Signet darf allerdings nicht als einziges oder zentrales Element eines Firmenlogos und auch nicht als markenmäßiger Herkunftsnachweis verwendet werden. Vor allem darf es nicht nach Art einer Marke herausgestellt werden.

BaWü 

Kontaktadresse für Anfragen zum Baden-Württemberg-Signet:

Staatsministerium Baden-Württemberg
Richard-Wagner-Straße 15
70184 Stuttgart

0711/2153-0

poststelle@stm.bwl.de    

 

Lagekarte Baden-Württemberg







Quellen

Bildnachweis

Weblinks

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