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Stander
Als Stander bezeichnet man üblicherweise
dreieckige, manchmal aber auch anders geformte
Flaggen. Sie finden unter
anderem Verwendung als
- Club- oder Vereinsstander von Yachtclubs
bzw. Segelvereinen
- Rangflaggen militärischer Befehlshaber (Kommandoflagge)
oder Kennzeichen militärischer Einrichtungen
- Stander militärischer Verbände z. B.
Liste der Kfz-Kommandozeichen der Bundeswehr
- Signalflaggen in Flaggenalphabeten
Doppelstander
Der Begriff Doppelstander bezeichnet eine besondere Form von
Flaggen. Kennzeichnend ist die
sogenannte Standerung, d. h. in den wehenden
Flugteil der
Flagge ist eine schwalbenschwanzförmige Aussparung geschnitten, so dass
sich eine doppelt dreieckige Form ergibt.
Beispiele eines Doppelstanders sind:
-
Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr: „Als
Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr bestimme ich die
Bundesdienstflagge in Form eines Doppelstanders. Die der Stange
abgewendete Seite der Flagge ist gezackt. Der Scheitel des
rechtwinkligen Einschnitts liegt in der Mitte des roten Feldes. Der
Abstand des Scheitelpunktes vom Bundesschild ist etwas geringer als
der Abstand des Bundesschildes von der Stange.“
- Quelle: Anordnung des Bundespräsidenten über die Dienstflagge
der Seestreitkräfte der Bundeswehr vom 25. Mai 1956, veröffentlicht
im Bundesgesetzblatt I Seite 447.
- Internationales Flaggenalphabet:
Flaggen Alpha und Bravo
Weist der Doppelstander noch einen „Zipfel“ mittig an der Flugseite
auf, hat er eine sogenannte Zunge. In der Beschreibung wird dann von
gezungt gesprochen.
Quellen
Bildernachweis
Weblinks