Bundessiegel ist die Bezeichnung für das
einheitlich gestaltete Dienstsiegel von Organen und
Behörden der Bundesrepublik Deutschland.
Das Große Bundessiegel
Das Große Bundessiegel besteht aus dem Bundesadler (in der
dekorativeren Variante mit sieben Schwingen Gefieder) ohne
Umschrift, den ein Lorbeerkranz umgibt. Zu seiner Führung
bzw. Verwendung berechtigt sind die (Repräsentanten der)
Verfassungsorgane, einige oberste Bundesbehörden, die
Bundesgerichte und die höchsten Organe der Deutschen
Bundesbank:
Das Kleine Bundessiegel besteht aus dem Bundesadler mit
einer Umschrift, die die siegelführende Behörde bezeichnet.
Alle Bundesbehörden führen und verwenden ein entsprechendes
Siegel.
Körperschaften des öffentlichen Rechts unter der Aufsicht
von Bundesbehörden können bei besonderen Anlässen vom
Bundesminister des Innern die Anwendung des Bundesadlers in
ihrem Dienstsiegel genehmigt bekommen. G
röße und Gestaltung der Dienstsiegel für Bundesbehörden sind
vorgeschrieben (Umschrift in Antiqua als Majuskeln,
Durchmesser des Siegels zwischen 3 und 4 cm, Ausführung als
Prägesiegel oder Farbdrucksiegel möglich). Ausnahmen davon
sind ebenfalls nur mit besonderer Genehmigung des
Bundesinnenministers zulässig.