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Handelsflagge
Als Handelsflagge wird die Flagge bezeichnet, die von
Handelsschiffen und anderen Schiffen im privaten Besitz als
Nationalflagge
gehisst wird. Ein veralteter Begriff für die Handelsflagge ist
Kauffahrteiflagge.
Die Handelsflagge ist neben der
Kriegsflagge eine
der beiden ursprünglichen Ausprägungen der Nationalflagge. In den
meisten Ländern führten ursprünglich alle Schiffe die gleiche Flagge,
unabhängig davon, ob sie in privatem oder staatlichem Besitz waren, und
unabhängig davon, ob sie bewaffnet oder unbewaffnet waren. Im Laufe der
Zeit bildete sich jedoch in vielen Ländern (zunächst vor allem
Großbritannien) eine Unterscheidung zwischen der Flagge für die
bewaffneten Schiffe des Staates (der Kriegsmarine und anderer
bewaffneter Kräfte) und der Flagge für die privaten, unbewaffneten
Schiffe heraus. Einige Länder, wie z. B.
Frankreich und die
USA, haben nach wie vor nur eine Flagge für alle Zwecke der
Schifffahrt (Nationalflagge).
Heute ist die Handelsflagge die Flagge für alle Schiffe, die in einem
Land registriert sind, außer sie sind berechtigt, eine andere,
abweichende Flagge zu führen. Das Recht zu ihrer Führung wird durch ein
staatliches Flaggenzeugnis verliehen.
Die deutsche Handelsflagge ist die einfache
Bundesflagge (schwarz-rot-gold). Als solche wird sie seit 1950 in
der
Bundesrepublik Deutschland, und seit 1990 im wiedervereinigten
Deutschland geführt.
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Quellen
Weblinks