Beschreibung und Bedeutung
Die Nationalflagge Deutschlands ist eine Trikolore aus drei gleich großen horizontalen Balken mit dem Seitenverhältnis 3:5. Die Farben der Bundesflagge sind in Art. 22 Abs. 2 des Grundgesetzes vom 23. Mai 1949 festgelegt: Die Bundesflagge ist schwarz-rot-gold.
Heraldisch beschreibt man die Flagge „Geteilt zu Schwarz, Rot und Gold“. Die Handelsflagge entspricht der Bundesflagge.
Ergänzend dazu wurde in der Anordnung über die deutschen Flaggen vom 7. Juni 1950 geregelt, dass die Bundesflagge aus drei gleich großen Querstreifen besteht, oben schwarz, in der Mitte rot, unten goldfarben, und dass das Verhältnis der Höhe zur Länge des Flaggentuches wie 3 zu 5 beträgt. In der Flaggenanordnung vom 13. November 1996 (FlaggAnO 1996) wurde festgelegt, dass die Bundesflagge auch in Form eines Banners geführt werden kann, das aus drei gleich breiten Längsstreifen besteht, links schwarz, in der Mitte rot, rechts goldfarben. (s. Deutsche Bannerflaggen)
Was die Farbtöne betrifft, spricht die geltende FlaggAnO nicht nur von goldfarben, sondern ist auch in der Anlage 1 hierzu im Bundesgesetzblatt der untere Streifen in dem heraldisch umstrittenen, aber historisch begründbaren metallischen Farbton dargestellt. Für die Farben der Flaggenstoffe empfahl das Bundesministerium des Innern RAL 9017 (Verkehrsschwarz), RAL 3020 (Verkehrsrot) und RAL 1028 (Melonengelb). Auf der Grundlage des Beschlusses des Bundeskabinetts vom 2. Juni 1999 wurde das Corporate Design der Bundesregierung entwickelt. Für Abbildungen der Flagge in Druckerzeugnissen und auf Bildschirmen verwendet die Bundesregierung demnach folgende RAL-Farbwerte, mit deren Entsprechung im Pantone- und CMYK-System für Bildwortmarken („Firmenlogos“) und RGB für Online-Medien:
RAL | RAL | Pantone | CMYK | RGB |
---|
9017Verkehrsschwarz2A 29 2A
| 9005Tiefschwarz0A 0A 0D
| Black | 0-0-0-100 | 00 00 00 |
3020VerkehrsrotC1 12 1C | 3020VerkehrsrotC1 12 1C | 485 | 0-100-100-0 | FF 00 00 |
1028MelonengelbFF 9B 00 | 1021RapsgelbEE C9 00 | Yellow: 765 g, Red 032: 26 g, Black: 11 g,transp. White: 198 g, Alternativ 7405 | 0-12-100-5 | FF CC 00 |
Für die Nutzung durch die Bundesbehörden der BRD ist die Dienstflagge vorgesehen, die zusätzlich noch den Bundesschild beinhaltet. Sie wird auch kurz Bundesdienstflagge genannt.
Geschichte
Die heraldische Kombination von Schwarz, Rot und Gold ist bereits seit dem Mittelalter bezeugt. Ein Vorläufer der deutschen Flaggen ist das Reichsbanner des Heiligen Römischen Reiches.
Ein Ursprung der Farben Schwarz-Rot-Gold liegt auch in den Befreiungskriegen 1813 gegen Napoleon, nämlich bei den Uniformen des Lützowschen Freikorps. Die Korps setzten sich zumeist aus Studenten zusammen, die sich gegen die Besatzung Deutschlands durch Frankreich formierten. Da die Freiwilligen unter dem preußischen Major Adolf von Lützow aus allen Teilen Deutschlands stammten und von dort höchst unterschiedliche Uniformen und Zivilkleidung mitbrachten, war die einzige Möglichkeit, eine einheitliche Bekleidung herzustellen, die unterschiedlich farbigen Uniformen schwarz einzufärben. Hinzu kamen goldene (messingfarbene) Knöpfe sowie schließlich rote Aufschläge und Vorstoß. Zur Popularisierung hat die Tatsache beigetragen, dass die Farben die gleichen wie die der Reichsfahne im Heiligen Römischen Reich waren.
Deutscher Bund
Die Farben Schwarz, Rot und Gold haben sich erst während der Periode des Deutschen Bundes (1815–1866) in der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts als deutsche Nationalfarben durchgesetzt und etabliert. Am 9. März 1848 nahm der Bundestag diese Farben offiziell an und legte die Flagge mit den waagerechten Farben Schwarz-Rot-Gold fest.
Revolutionäre von 1848/49, die nicht eine deutsche Einheit als Monarchie, sondern als Republik haben wollten, wählten für sich auch eine senkrecht gestreifte schwarz-rot-goldene Trikolore in Anlehnung an die französische Flagge.
Im entstehenden Deutschen Reich von 1848/1849 beschoss die Frankfurter Nationalversammlung am 13. November 1848 ein Reichsgesetz betreffend die Einführung einer deutschen Kriegs- und Handelsflagge. Schwarz-Rot-Gold waren daher auch die Farben der Reichsflotte. Da die Farben so weit verbreitet waren und selbstverständlich schienen, wurden sie nicht ausdrücklich in der Reichsverfassung vom März 1849 genannt. Nach der Niederschlagung der Revolution im Mai/Juni 1849 wurde der Bundesbeschluss vom März 1848 nicht rückgängig gemacht, die Farben aber lange Zeit kaum öffentlich verwendet.
Norddeutscher Bund und Deutsches Reich
Preußen, seit 1866 der einflussreichste deutsche Staat, versuchte die deutschen Einigungsbestrebungen in Bahnen zu lenken, die seinen eigenen Interessen entsprachen. Der bedeutendste Schritt in diese Richtung war die Gründung des Norddeutschen Bundes im Jahre 1867. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck veranlasste persönlich durch die am 1. Juli 1867 in Kraft getretene Verfassung (in Art. 55) die Annahme einer neuen Flagge für die Kriegs- und Handelsmarine: einer schwarz-weiß-roten Trikolore.
Der Öffentlichkeit wurde erklärt, dass Schwarz-Weiß für die preußischen und Rot-Weiß für die Hansestädte stünden. Gegen die schwarz-weiß-rote Trikolore gab es kaum Widerstand – selbst den Anhängern von Schwarz-Rot-Gold war der erste Schritt einer Vereinigung der deutschen Staaten wichtiger als die Farben der Flagge. Diese Flagge wurde schließlich zur Nationalflagge des Deutschen Reiches von 1871 bis 1918, welches den Norddeutschen Bund ablöste.
Weimarer Republik
Nach Deutschlands Niederlage im Ersten Weltkrieg wurde diese Flagge in der Weimarer Republik am 14. August 1919 wieder durch eine Flagge in den Farben Schwarz-Rot-Gold ersetzt. Die Einführung der schwarz-rot-goldenen Flagge führte zu einem Flaggenstreit, weil diese für viele als Sinnbild mehrfacher Demütigungen stand. Der Streit führte neben parlamentarischen und öffentlichen Diskussionen sogar zu Straßenkämpfen zwischen den gegnerischen Lagern. Die Monarchisten und die Nationalsozialisten favorisierten die Wiedereinführung der schwarz-weiß-roten Flagge und verspotteten die gültige Flagge als „Schwarz-Rot-Mostrich“ (Mostrich = Senf), während die extreme Linke und die USPD die rein rote Revolutionsflagge bevorzugten.
Nationalsozialismus
In der Zeit des Nationalsozialismus ab 1933 ergänzten die Nationalsozialisten die Nationalflagge zunächst durch die Hakenkreuzflagge ihrer Partei, die zusätzlich zur alten kaiserlichen Flagge „Schwarz-Weiß-Rot“ die Nationalflagge darstellen sollte. Adolf Hitler hatte viele Symbole der Nationalsozialisten entworfen, so auch die Hakenkreuzflagge. Hitler deutete die Flagge wie folgt: „Das rote Tuch, die Farbe der eisernen sozialen Gerechtigkeit, das Weiß, unsere heilige nationale Begeisterung, und das Hakenkreuz als Zeichen der Arbeit.“
Nach dem Zweiten Weltkrieg
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden von den Siegermächten alle vorherigen Nationalflaggen verboten. Die Vorbereitungen zur Erschaffung einer neuen deutschen Nationalsymbolik begannen während des „Verfassungskonvents“ auf Herrenchiemsee, der zwischen dem 10. und 25. August 1948 tagte und bei dem zahlreiche Entwürfe erörtert wurden. Dass schließlich eine Einigung zu Gunsten von Schwarz-Rot-Gold zustande kam, ist wohl vor allen Dingen der Tatsache zuzuschreiben, dass damit eine Rechtskontinuität zwischen der Weimarer Republik und der Bundesrepublik Deutschland deutlich gemacht werden konnte.
Mit der deutschen Wiedervereinigung wurden die Flaggen der Bundesrepublik auch im Osten gültig.
Regeln zur Beflaggung
In dem Erlass der Bundesregierung über die Beflaggung der Dienstgebäude des Bundes vom 22. März 2005[36] sind die Beflaggungstage geregelt, bei denen es keiner besonderen Anordnungen bedarf:
- Tag des Gedenkens an die Opfer des Nationalsozialismus; 27. Januar als Trauerbeflaggung (halbmast)
- Tag der Arbeit; 1. Mai
- Europatag (Jahrestag der Schuman-Erklärung); 9. Mai (1950)
- Jahrestag der Verkündung des Grundgesetzes; 23. Mai (1949)
- Jahrestag des 17. Juni 1953
- Jahrestag des 20. Juli 1944
- Tag der Deutschen Einheit; 3. Oktober (1990)
- Volkstrauertag; 2. Sonntag vor dem 1. Advent (halbmast)
- Tag der Wahl zum Deutschen Bundestag*
- Tag der Wahl zum Europäischen Parlament*.
* nicht in allen Bundesländern
Zudem gibt es noch eine Reihe regelmäßiger Beflaggungstage der Länder. Des Weiteren sind Beflaggungen an anderen Tagen üblich, z. B. bei der Wahl des Bundespräsidenten oder Trauerbeflaggung beim Ableben eines bedeutenden in- oder ausländischen Politikers. Für diese Beflaggungen bedarf es (in der Regel) einer Anordnung des Bundesministers des Innern.