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Schildhalter

Als Schildhalter (früher auch Wappenknecht) werden in der Heraldik hinter, neben oder unter dem Schild eines Wappens befindliche Menschen- und Tiergestalten genannt, die auf einer geeigneten Basis, einem Boden, Rasen, Gesims, Konsole, Podest, einer ornamentalen Ranke oder Ähnlichem zu stehen pflegen. Nur Engelsfiguren dürfen fliegen. Sie treten einzeln oder paarweise, gleichartig oder verschieden neben oder hinter dem Schild auf, tragen, halten oder stützen ihn. Diese Darstellung ist aber oft nur beim Hauptwappen oder dem sogenannten Großen Wappen üblich. Der Zusammenhalt des Wappens wird oft mit dem Wappenzelt (kein Wappenmantel) unterstrichen. Es existieren noch weitere Begriffe für Schildhalter: Wappenhalter, Schildbuben, Wappenstütze und auch Garde.

Die Schildhalter sind aus dem Siegel hervorgegangen. Sie dienten auf ihnen zur Belebung der freien Flächen. Ein Siegel mit Wappendarstellung aus dem Jahre 1195 ist der älteste Beleg für einen Schildhalter. Es zeigt einen Löwen mit umgehängtem Schild.

Schildhalter gehören gemäß den heraldischen Regeln zu den Pracht- oder Prunkstücken eines Wappens. Das heißt, sie waren ursprünglich nicht fest definierter Bestandteil des Vollwappens. Sie machten keine zusätzlichen Aussagen über den Wappeninhaber und waren nicht von bestimmten Rechten abhängig. Sie dienten lediglich als Dekoration und konnten jederzeit entfallen. Sie waren auch nicht erblich.

Eine andere, wenig gebräuchliche, Darstellung von Schildhaltern ist jene im Wappen. Hier halten sie ein kleineres Schild und gehören dann nicht mehr zu den Prachtstücken, sondern sie werden zur gemeinen Figur gerechnet.

Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde es jedoch üblich, Schildhalter diplommäßig und erblich zu verleihen. Auch eine Reihe landesherrlicher Wappen haben bestimmte Schildhalter, die durch Verordnungen ein für allemal festgesetzt sind.


Quellen

Bildernachweis

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Weblinks


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