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Schildhalter
Als Schildhalter (früher auch Wappenknecht) werden in
der Heraldik hinter, neben
oder unter dem
Schild eines Wappens befindliche Menschen- und Tiergestalten
genannt, die auf einer geeigneten Basis, einem Boden, Rasen, Gesims,
Konsole, Podest, einer ornamentalen Ranke oder Ähnlichem zu stehen
pflegen. Nur Engelsfiguren dürfen fliegen. Sie treten einzeln oder
paarweise, gleichartig oder verschieden neben oder hinter dem Schild
auf, tragen, halten oder stützen ihn. Diese Darstellung ist aber oft nur
beim Hauptwappen oder dem sogenannten Großen Wappen üblich. Der
Zusammenhalt des Wappens wird oft mit dem Wappenzelt (kein Wappenmantel)
unterstrichen. Es existieren noch weitere Begriffe für Schildhalter:
Wappenhalter, Schildbuben, Wappenstütze und auch Garde.
Die Schildhalter sind aus dem Siegel hervorgegangen. Sie dienten auf
ihnen zur Belebung der freien Flächen. Ein Siegel mit Wappendarstellung
aus dem Jahre 1195 ist der älteste Beleg für einen Schildhalter. Es
zeigt einen Löwen mit umgehängtem Schild.
Schildhalter gehören gemäß den heraldischen Regeln zu den Pracht-
oder Prunkstücken eines Wappens. Das heißt, sie waren ursprünglich nicht
fest definierter Bestandteil des Vollwappens. Sie machten keine
zusätzlichen Aussagen über den Wappeninhaber und waren nicht von
bestimmten Rechten abhängig. Sie dienten lediglich als Dekoration und
konnten jederzeit entfallen. Sie waren auch nicht erblich.
Eine andere, wenig gebräuchliche, Darstellung von Schildhaltern ist
jene im Wappen. Hier halten sie ein kleineres Schild und gehören dann
nicht mehr zu den Prachtstücken, sondern sie werden zur
gemeinen Figur
gerechnet.
Seit Mitte des 17. Jahrhunderts wurde es jedoch üblich, Schildhalter
diplommäßig und erblich zu verleihen. Auch eine Reihe landesherrlicher
Wappen haben bestimmte Schildhalter, die durch Verordnungen ein für
allemal festgesetzt sind.
Quellen
Bildernachweis
Weblinks
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