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Gemeine Figur

Die Gemeine Figur ist in der Heraldik ein Darstellungselement zur Gestaltung des Wappenschildes als Bestandteil eines Wappens.

Prinzipiell versteht man unter gemeiner Figur alle visuell „wahrnehmbaren Erscheinungen“ der Realwelt. Sie stehen im Gegensatz zum Heroldsbild, das in einer einfachen geometrischen Aufteilung des Schildes durch Teilungslinien besteht, die den Schild in verschiedenfarbige „Plätze“ aufteilen. Viele Wappenschilde kombinieren Heroldsbilder mit Gemeinen Figuren. Gemeine Figuren können in natürlichen Farben dargestellt werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Die heraldischen Regeln schreiben eine möglichst weitreichende Stilisierung bei bestmöglicher Erkennbarkeit des Motivs vor. Grundsätzlich wird der Raum des Schildes oder Feldes so weit wie möglich ausgefüllt, so reicht die heraldische Figur im Schilde nahezu bis zum Schildrand.

Lebende Wesen, die außerhalb des Schildes dargestellt sind, gelten als Schildhalter und sind nicht als Gemeine Figuren anzusehen.

 

 


Quellen

Bildernachweis

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Weblinks


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