Lexas Länderservice > Glossar > Heraldik (Wappenkunde) > Gemeine Figur
Responsive Ad
Gemeine Figur
Die Gemeine Figur ist in der
Heraldik ein
Darstellungselement zur Gestaltung des
Wappenschildes als
Bestandteil eines Wappens.
Prinzipiell versteht man unter gemeiner Figur alle visuell
„wahrnehmbaren Erscheinungen“ der Realwelt. Sie stehen im Gegensatz zum
Heroldsbild, das in
einer einfachen geometrischen Aufteilung des Schildes durch
Teilungslinien besteht, die den Schild in verschiedenfarbige „Plätze“
aufteilen. Viele Wappenschilde kombinieren Heroldsbilder mit Gemeinen
Figuren. Gemeine Figuren können in natürlichen Farben dargestellt
werden, auch wenn dies vermieden werden sollte. Die heraldischen Regeln
schreiben eine möglichst weitreichende Stilisierung bei bestmöglicher
Erkennbarkeit des Motivs vor. Grundsätzlich wird der Raum des Schildes
oder Feldes so weit wie möglich ausgefüllt, so reicht die heraldische
Figur im Schilde nahezu bis zum Schildrand.
Lebende Wesen, die außerhalb des Schildes dargestellt sind, gelten
als Schildhalter
und sind nicht als Gemeine Figuren anzusehen.
Quellen
Bildernachweis
Weblinks
Responsive Ad