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Die Staatsflaggen des Freistaats Bayern

Die beiden Staatsflaggen Bayerns sind die bayerische Rautenflagge und die bayerische Streifenflagge, in den Landesfarben Weiß und Blau.

Obwohl sich Bayern zweier Staatsflaggen bedient, besitzt es keine spezielle Dienstflagge. Den Behörden steht es laut Vorschrift frei, welche der beiden Flaggen verwendet wird.

Ein festes Verhältnis der Breite zur Länge ist für beide Flaggen nicht vorgegeben. Da für die Bundesflagge Deutschland ein Verhältnis von 3:5 bestimmt ist, wird dieses Seitenverhältnis meistens auch bei den bayerischen Staatsflaggen angewendet. Der Blauton ist nicht festgelegt, empfohlen wird der Farbton Himmelblau (RAL 5015).

Auf vielen Flaggen wird das bayerische Staatswappen in verschiedenen Formen abgebildet. Allerdings ist diese Darstellung nicht offiziell und somit rechtswidrig, da die Schaffung und Gestaltung von Staatssymbolen ausschließlich dem Gesetzgeber vorbehalten sind. Die Verwendung wird aber geduldet.

Streifenflagge

https://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/1/16/Flag_of_Bavaria_%28striped%29.svg/800px-Flag_of_Bavaria_%28striped%29.svg.png

Die bayerische Streifenflagge besteht aus zwei gleich breiten Streifen in den Landesfarben, wobei der obere Streifen weiß und der untere blau ist.


Rautenflagge

File:Flag of Bavaria (lozengy).svg

Die Rautenflagge ist ein Wappenbanner des kleinen Staatswappens Bayerns. Die Grundform enthält mindestens 21 Rauten in den Landesfarben weiß und blau, wobei die von den Rändern angeschnittenen Rauten mitgezählt werden. Bei langen und schmalen Flaggen kann sich die Anzahl der Rauten erhöhen. In jedem Fall ist aber die rechte obere Ecke des Flaggentuchs für eine angeschnittene weiße Raute bestimmt. Dies wurde durch die Verwaltungsanordnung vom 16. Februar 1971 bestätigt.

In der Flaggenkunde werden die Flaggen von der Vorderseite beschrieben und dargestellt. In Bayern erfolgt die Beschreibung der Flagge nach heraldischen Regeln. Das bedeutet, die Beschreibung erfolgt vom Schildträger aus, der sich hinter dem Wappen und in diesem Fall hinter der Flagge befindet. So ist die von der Verordnung für eine angeschnittene weiße Raute vorbehaltene rechte obere Ecke für den Betrachter links.

Landesinformationen Bayern

Quellen

Flaggennachweis

Weblinks


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